1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Gast und Zermatt Premium Apartments (Agentur im Folgenden) kommt mit der Reservierungsbestätigung zustande.
2. Nebenkosten | Zusatzkosten
Alle Nebenkosten (wie z.B. Endreinigung, Wäsche, Strom, Gas, Heizung, etc.) sind im Mietpreis enthalten. Örtliche Kurtaxen sind nicht im angezeigten Mietpreis enthalten und müssen zusammen mit dem Mietpreis vor der Ankunft bezahlt werden (abhängig von den Zahlungsbedingungen der Reservation).
Die Zusatzkosten welche nicht im Mietpreis enthalten sind (zb. Transfers, Brötchenservice, Frühstück etc.), werden bei Buchung der Leistung in Rechnung gestellt und sind dann zu begleichen.
3. Übergabe des Mietobjekts | Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Gast in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollte der Gast das Mietobjekt verspätet oder gar nicht übernehmen, ist dennoch der volle Mietpreis zu zahlen.
Sollten bei Ankunft des Gastes/der Gäste, Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, muss der Gast/die Gäste dies schriftlich am Tag nach der Anreise bis spätestens morgens um 10.00 Uhr der Agentur mitteilen. Ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
4. Sorgfältige Nutzung des Vermietobjektes
Der Gast ist verpflichtet, das Mietobjekt und die Einrichtungen mit Sorgfalt zu benutzen. Darüber hinaus hat der Gast die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf andere Bewohner und Nachbarn zu nehmen.
"Bei Schäden ist die Agentur sofort zu informieren."
Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag bzw. in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Der buchende Gast hat dafür zu sorgen, dass seine Mitgäste die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen einhalten.
Verstößt der buchende Gast oder seine Mitgäste gegen die Pflichten der sorgfältigen Nutzung oder wird das Appartement mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personenzahl belegt, kann die Agentur den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen, sowie eine Nachzahlung verlangen.
Haustiere sind in keinem der von uns angebotenen Appartements erlaubt.
Bei einem Regelverstoß durch den buchenden Gast oder seiner Mitgäste, muss das Appartement sofort geräumt werden und es wird ein Aufpreis, entsprechend dem entstandenen Schaden, in Rechnung gestellt.
Ein Schlüssel welcher während des Aufenthaltes verloren geht oder sich am Ende des Aufenthaltes nicht mehr in der Wohnung befindet, wird mit 100 CHF (für die Wiederbeschaffung) berechnet.
Wir empfehlen allen Gästen den Abschluss einer Haftplicht- sowie einer Reiserücktrittsversicherung.
5. Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache ist in einem ordnungsgemäßen Zustand mitsamt dem darin befindlichen Inventar zurückzugeben.
Dies bedeutet, dass die Wohnung besenrein zu verlassen ist, das Geschirr vollständig gespült und der Müll ordnungsgemäß entsorgt sein muss.
Der Gast ist verpflichtet, fehlendes oder kaputt gegangenes Inventar zu ersetzen.
6. Stornierungen
Unsere Stornobedingungen sind wie folgt:
Dies gilt auch im Falle von einschränkenden Maßnahmen z.B. Schließung der Skigebiete, Zufahrtsstraßen, gestrichene Flüge, Quarantäne, Einreisesperren, gesetzliche Erlasse oder ähnliches, COVID-19 Maßnahmen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Mietpreis einer „nicht rückerstattbaren“ Rate muss innert 7 Tagen nach Buchung per Banküberweisung oder Kreditkarte (Stripe) an die Agentur bezahlt werden. Stripe kann nur für Buchungen unter 5.000 CHF verwendet werden.
Es gelten die Stornierungsbedingungen welche Ihnen, während dem Buchungsprozess angezeigt und von Ihnen während dem Buchungsprozess akzeptiert wurden, sowohl auf der Webseite von Zermatt Premium Apartments wie auch auf der ausgewählten Buchungsplattformen im Internet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Mietpreis muss spätestens am letzten Tag, an welchem die Stornierungsfrist abläuft, per Banküberweisung oder Kreditkarte (Stripe) an die Agentur überwiesen werden. Stripe kann nur für Buchungen unter 5.000 CHF verwendet werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, Anzahlungen von 30% (nicht rückzahlbar) des Mietpreises bei Buchungseingang zu verlangen
Die Agentur behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn die Buchungen nicht bezahlt werden, oder Kreditkartenzahlungen beanstandet werden, obwohl gemäß der AGBs und Buchungskonditionenn der Betrag der Agentur geschuldet ist.
Bei Rückzahlungen fallen generell Bearbeitungsgebühren in Höhe von 200 CHF an. Diese werden vom Rückzahlungsbetrag abgezogen.
7. Höhere Gewalt
Steht das Mietobjekt aufgrund von höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalten, behördlichen Maßnahmen, Hygienemassnahmen etc.), unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen, nicht zur Verfügung, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Gast unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche ein Ersatzobjekt anzubieten.
Verordnungen von Regierungen aus dem Ausland und/oder der Schweiz, Ein- und Ausreiseverbote, Quarantänebestimmungen etc. stellen keine höhere Gewalt dar.
8. Haftung
Die Agentur haftet dafür, dass die Buchung ordnungsgemäß erfolgt und der Vertrag vertragsgemäß erfüllt wird. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse des buchenden Gastes oder der Mitgäste, für unvorhersehbare oder unvermeidbare Unterlassungen Dritter, höhere Gewalt oder Ereignisse, die der Vermieter trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Der buchende Gast haftet für alle von ihm oder von Mitgästen verursachten Schäden.
Bei einer offensichtlichen Falschbuchung aufgrund von systembedingten Fehlern des Buchungssystems sind die vereinbarten Preise nichtig. Zermatt Premium Apartments hat in diesem Fall das Recht, die Buchung entschädigungslos zu annullieren.
9. TV-, Internet- und Mobilfunksignale
Wir übernehmen keine Haftung für technische Probleme, die das
Internet-, Fernseh- oder Mobilfunksignal betreffen, wenn diese im Haus nicht empfangen werden können oder deren Empfang gestört ist.
10. Zahlungsinformationen
Zahlungen, bei welchen eine Überweisung vereinbart wurde, sind zum vereinbarten Termin auf folgendes Konto zu überweisen:
Mountain Riviera AG, CH-3920 Zermatt
Bank: UBS AG, Zermatt
IBAN: CH06 0026 3263 6864 4602 B
BIC: UBSWCHZH80A
Sollten Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin bei der Agentur eintreffen, ist dieser ohne weitere Ankündigung berechtigt, den Vertrag aufzulösen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Allfällige Unkosten oder die Miete, welche gemäß Vertrag und Stornobedingungen fällig ist, bleiben der Agentur geschuldet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort vereinbart, an dem sich das Mietobjekt befindet.
Zermatt, Dezember 2024
Wir übernehmen die komplette Vermietungsverwaltung für Sie: